RessourcenCheckliste
Aktuell7 min Lesezeit · Mai 2025

E-Rechnung Pflicht 2025 –
was Unternehmen jetzt
tun müssen.

Die E-Rechnungspflicht ist in Deutschland seit Januar 2025 in Kraft. Was genau gilt, wer betroffen ist, welche Formate zugelassen sind – und was Sie konkret vorbereiten müssen.

Was ist die E-Rechnungspflicht?

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die EU-Richtlinie 2014/55/EU umgesetzt und eine schrittweise Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Ziel ist die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und die Modernisierung der Buchhaltungsprozesse.

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist kein PDF. Sie muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen – entweder als reines XML-Dokument oder als hybrides Format das beides kombiniert.

📅
Zeitplan im Überblick
1. Januar 2025: Alle deutschen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
1. Januar 2027: Unternehmen mit Jahresumsatz über 800.000 € müssen E-Rechnungen senden.
1. Januar 2028: Sendepflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze.

Welche Formate sind erlaubt?

Das Gesetz erlaubt strukturierte Formate die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. In der Praxis sind das vor allem zwei:

  • XRechnung – reines XML-Format, Standard im öffentlichen Sektor und zunehmend in der Privatwirtschaft
  • ZUGFeRD (ab Version 2.0) – hybrides Format: sichtbares PDF plus eingebettetes XML. Der Empfänger kann das Dokument lesen, das System verarbeitet das XML automatisch
⚠️
Achtung: Ein einfaches PDF per E-Mail ist ab 2025 keine gültige E-Rechnung mehr – auch wenn es digital übermittelt wird. PDFs sind als „sonstige Rechnungen" nur noch bis Ende 2026 mit Zustimmung des Empfängers zulässig, danach entfällt diese Übergangsfrist.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für inländische B2B-Umsätze zwischen deutschen Unternehmen. Das bedeutet: Beide Seiten – Rechnungssteller und Rechnungsempfänger – müssen die jeweiligen Anforderungen erfüllen.

  • Betroffen: alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Nicht betroffen: B2C-Rechnungen (an Privatpersonen)
  • Nicht betroffen: grenzüberschreitende Rechnungen (bis zur EU-weiten Regelung)
  • Nicht betroffen: Rechnungen unter 250 € (Kleinbetragsrechnungen)
  • Nicht betroffen: Steuerfreie Leistungen nach § 4 UStG

Was muss ein E-Rechnungs-System können?

Für den Empfang genügt es, das strukturierte Format lesen und verarbeiten zu können. Für die revisionssichere Aufbewahrung gelten zusätzlich die GoBD-Anforderungen:

  • Eingang mit Zeitstempel dokumentieren
  • Unveränderliche Speicherung des Originals (XML darf nicht überschrieben werden)
  • Aufbewahrung für mindestens 8 Jahre
  • Vollständige Nachvollziehbarkeit für Betriebsprüfungen
  • Möglichkeit zur maschinellen Auswertung durch das Finanzamt
🔗
E-Rechnung und DATEV
DATEV unterstützt XRechnung und ZUGFeRD direkt. Ein DMS das an DATEV angebunden ist, kann E-Rechnungen beim Eingang automatisch importieren, archivieren und zur Buchung weiterleiten – ohne manuelle Zwischenschritte.

Checkliste: E-Rechnung-Bereitschaft prüfen

Ihre E-Rechnung-Checkliste
Pflicht seit 1. Januar 2025
0%
0/13
Empfang
Pflicht seit Jan. 2025
Versand
Ab Jan. 2027 / 2028
Compliance & Dokumentation
Laufend

Checkliste per E-Mail zusenden lassen

Wie hilft Rocket DMS?

Rocket DMS übernimmt den gesamten E-Rechnungs-Prozess vom Eingang bis zur revisionssicheren Archivierung:

  • Automatischer Import von XRechnung und ZUGFeRD per E-Mail oder Upload
  • OCR-Erfassung und automatische Zuordnung zu Lieferant und Kostenart
  • Freigabe-Workflow mit nachvollziehbarem Prüfprotokoll
  • GoBD-konforme, unveränderliche Archivierung mit 8-Jahres-Frist
  • DATEV-Export für die Buchhaltung ohne Medienbruch
  • Verfahrensdokumentation die den E-Rechnungs-Prozess beschreibt

Bereit für die E-Rechnungspflicht?

Wir prüfen in einem kostenlosen Gespräch, ob Ihr aktueller Prozess die Anforderungen erfüllt – und was konkret fehlt.